Allgemeine Geschäftsbedingungen Leasing24Direkt - Stand 01.01.2011
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jeweils nur in der aktuellen, von Leasing24Direkt veröffentlichten Fassung gültig. Alle vorangegangenen Versionen verlieren mit Erscheinen der überarbeiteten Version ihre Gültigkeit. Mit der Aufgabe eines schriftlichen Auftrages bestätigt der Auftraggeber, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert nachfolgende Konditionen.
1. Leasing24Direkt ist keine Bank, kreditgewährendes Unternehmen, Kreditvermittler oder ähnliches. Leasing24Direkt wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesengesetzes oder EU-Geldgesetzes. Die Aktivitäten von Leasing24Direkt beschränken sich auf gewerbliches Autoleasing und Vermittlung von gewerblichen Autoleasingverträgen ohne Schufa Auskunft, ohne Schufa Eintrag und ohne Bankauskunft.
2. Persönliche Daten von Interessenten, Antragstellern und Auftraggebern werden ausschließlich für den Zweck der Antragsstellung und Auftragsdurchführung sowie zur Weiterleitung an die jeweiligen Leasinggesellschaften erhoben und gespeichert. Interessenten, die Ihre persönlichen Daten mit Hilfe eines unserer eMail-Formulare an uns übermitteln, erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Daten an die dafür in Frage kommenden Leasinggesellschaften weitergeleitet werden dürfen, um eine vorläufige Leasingzusage mit den jeweiligen Leasinggesellschaften abzuklären, um nach einer eventuellen schriftlichen Auftragserteilung durch den jeweiligen Interessenten eine möglichst kurze Reaktionszeit gewährleisen zu können. Aufträge und Vermittlungsvereinbarungen werden, falls erforderlich, gesondert schriftlich geregelt und fixiert. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien gelten als nicht getroffen, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Interessenten erklären sich, bis auf Widerruf, mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten für Werbezwecke von Leasing24Direkt oder deren Partnernetzwerke (Mailings, Newsletter usw.) ausdrücklich einverstanden. Ein Widerruf muss schriftlich (per Post oder Telefax) an Leasing24Direkt erfolgen.
3. Leasing24Direkt bietet bzw. vermittelt ausschließlich gewerbliche Leasingverträge für Fahrzeuge mit ausweisbarer Mehrwertsteuer ohne Schufa Auskunft, ohne Schufa Eintrag und ohne Bankauskunft für haupt- oder nebenberuflich tätige gewerbliche Leasingnehmer. Bei den auf den Internetseiten von Leasing24Direkt angebotenen Fahrzeugen handelt es sich um Leasingrückläufer und/oder Bestandsfahrzeuge von Fremdfirmen. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt Leasing24Direkt keine Haftung für die Richtigkeit der Fahrzeugangaben, dies gilt insbesondere für Preise, Zustand und Sonderausstattung. Bei diesen Fahrzeugen ist der Zwischenverkauf vorbehalten.
4. Leasing24Direkt übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Leasingnehmer/Auftraggeber und dem jeweiligen Leasinggeber entstehen könnten. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die im Leasingvertrag festgelegten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Leasingebers.
5. Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Belegbarkeit der in seiner Selbstauskunft gemachten Angaben, insbesondere die Angaben seines monatlichen Nettoeinkommens, die zur Vermittlung eines Leasingvertrages ohne Schufa und ohne Bankauskunft erforderlich sind. Monatliches Nettoeinkommen bedeutet Jahresgewinn nach Abzug aller Steuern geteilt durch 12.
6. Nachfolgend aufgeführte Tarife stehen zur Auswahl: LZ10pro, LZ25pro, LZ35pro, LZ40pro, LZ45pro. Die Tarife unterscheiden sich in erster Linie durch den vertraglich garantierten Restwert und durch die vom Auftraggeber zu leistende Leasingsonderzahlung. Die im Tarif aufgeführte Zahl ist hierbei bezeichnend für die Höhe in Prozent (z. B. LZ10pro = 10% Leasingsonderzahlung etc.). Bei Fahrzeugen mit einem Fahrzeugpreis über fünfzigtausend €uro und für Neufahrzeuge ist zwingend der Tarif LZ35pro oder LZ45pro erforderlich. Für Gebrauchtfahrzeuge die älter als 45 Monate sind, ist Leasing ohne Schufa nicht möglich. Der Sondertarif LZ10pro ist nur dann möglich, wenn ein Gebrauchtwagen angeschafft wird, dessen vom Leasingnehmer mit dem Verkäufer ausgehandelter Anschaffungspreis 15% unterhalb des Händlerverkaufswertes liegt. Die 15% die ein Gebrauchtwagen preiswerter ist als der Händlerverkaufswert nach Gutachten, werden beim Sondertarif Lz10pro quasi als Absicherung der Leasinggesellschaft behandelt, so dass im Ergebnis vom Leasingnehmer selbst nur noch 10% Anzahlung vom vertraglich vereinbarten Anschaffungspreis zu bezahlen sind, um für die Leasinggesellschaft eine Absicherung zu erreichen, die ansonsten bei einer Anzahlung von mindestens 25% gegeben wäre. Bitte tätigen Sie vor Klärung sämtlicher für die Leasingabwicklung nötigen Voraussetzungen keine verbindliche Bestellung sondern nur eine Reservierung unter Vorbehalt der Leasingabwicklung. Bei Wahl des Sondertarifs LZ10pro achten Sie bitte bei der Fahrzeugauswahl genauestens darauf, dass die Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Sondertarifs vorliegen. Andernfalls beauftragen Sie bitte Leasing24Direkt schriftlich zu versuchen ein derartiges Fahrzeug zu diesen Konditionen zu beschaffen. Bei Taxis, Fahrschulen, Mietwagen, Neufahrzeugen, Kurierfahrzeugen, Kurierunternehmen und Kleintransportern, sowie bei allen sale und leaseback Fällen kann kein Tarif gewährt werden, der nicht mindestens eine Mietsonderzahlung in Höhe von 35% (LZ35pro) des Anschaffungspreises zum Gegenstand hat. Für Transporter bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht ist zwingend der Tarif LZ35pro oder der Tarif LZ45pro erforderlich, für Lastkraftwagen bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht ist zwingend der Tarif LZ40pro erforderlich.
7. Zur Verdeutlichung sind hier nochmals die einzelnen Tarife aufgeführt: LZ10pro (Leasingsonderzahlung 10%, monatliche Leasingrate 3,625%, vertraglich garantierter Restwert 26%); LZ25pro (Leasingsonderzahlung 25%, monatliche Leasingrate 3,125%, vertraglich garantierter Restwert 29%); LZ35pro für Transporter bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht (Leasingsonderzahlung 35%, monatliche Leasingrate 3,125%, vertraglich garantierter Restwert 16%); LZ45pro für Transporter bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht (Leasingsonderzahlung 45%, monatliche Leasingrate 2,7917%, vertraglich garantierter Restwert 19%); LZ40pro für LKW bis 3,5to zul. Gesamtgewicht (Leasingsonderzahlung 40%, monatliche Leasingrate 3,125%, vertraglich garantierter Restwert 11%); LZ40pro für PKW (Leasingsonderzahlung 40%, monatliche Leasingrate 2,625%, vertraglich garantierter Restwert 26%); LZ45pro für PKW (Leasingsonderzahlung 45%, monatliche Leasingrate 2,2917%, vertraglich garantierter Restwert 31%). Die Leasingsonderzahlung ist bei allen o. a. Tarifen zwingend an die jeweilige Leasinggesellschaft zu entrichten. Unverzüglich nach Erhalt der Leasingsonderzahlung, beauftragt die Leasinggesellschaft bei Gebrauchtfahrzeugen einen unabhängigen Gutachter, um den Händlerverkaufswert des Fahrzeuges schätzen zu lassen. Liegt dieser unterhalb des vertraglich vereinbarten Anschaffungspreises, muss der Leasingnehmer die Differenz zwischen Anschaffungspreis und Händlerverkaufswert als erhöhte Leasingsonderzahlung zuzahlen. Entsprechend reduziert sich dann aber der Restwert zum Ablauf des Leasingvertrages. Die Kosten für das Gutachten trägt die Leasinggesellschaft. So genannte Eurofahrzeuge, EU-Reimporte und vergleichbare Fahrzeuge, die üblicherweise am bundesdeutschen Automarkt zu einem niedrigeren Preis als dem vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis gehandelt werden, können nur zum üblichen Marktwert, nicht aber zu einem höheren angesetzt werden. Im Zweifelsfall ist ein Gutachten - vorzugsweise des TÜV - einzuholen. Der Leasingvertrag wird dann so behandelt, dass der übliche Marktwert entsprechend dem Händlerverkaufswert bei Gebrauchtwagen angesetzt wird und der Vertrag dementsprechend nach den obigen diesbezüglichen Regelungen abzuwickeln ist. Die Kosten für Navigationssysteme, Freisprecheinrichtungen für Telefon, Wartungsverträge, Tuning, sowie Räder und Reifen, die nicht vom Hersteller als Normalbereifung vorgesehen sind, sind vom Leasingnehmer außerhalb des Leasingvertrages zu zahlen.
8. Sofern die Leasinggesellschaft sich damit einverstanden erklärt, dass der Leasingnehmer ein Fahrzeug beim von ihm ausgesuchten Händler in Zahlung gibt und dieses auf die Leasingsonderzahlung angerechnet wird, muss der Leasingnehmer nach Abschluss des Leasingvertrages einen Betrag in Höhe von 250,00 €uro für die Erstellung des Gutachtens gem. Punkt 7 an die Leasinggesellschaft bezahlen, bevor diese den Gutachter beauftragt.
9. Leasing24Direkt erhält für ihre Vermittlungstätigkeit vom Auftraggeber eine Gebühr i. H. v. drei Prozent des Fahrzeugpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Gebühr ist nach Erteilung der rechtsverbindlichen Leasingzusage (Finanzierungszusage) durch die von Leasing24Direkt ausgesuchte Leasinggesellschaft vom Auftraggeber an Leasing24Direkt zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Bearbeitungsgebühr der jeweiligen Leasinggesellschaft i. H. v. drei Prozent des Fahrzeugpreises zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, wird von der jeweiligen Leasinggesellschaft per Nachnahme mit Versendung der Leasingverträge erhoben. Sofern nach erfolgter schriftlicher Leasingzusage wie vom Auftraggeber in seiner Selbstauskunft beantragt durch das Verschulden von Leasing24Direkt und/oder der Leasinggesellschaft mit dem Auftraggeber kein gewerblicher Leasingvertrag zustande kommt, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Die vom Auftraggeber bezahlte Vermittlungsgebühr wird dann umgehend zurückerstattet. Bei einer Ablehnung durch die Leasinggesellschaft entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. In allen anderen Fällen ist der Auftraggeber zur Zahlung o. a. Gebühr nach den Grundsätzen culpa in contrahendo verpflichtet.
10. Zahlungen haben ausschließlich in €uro auf die angegebenen Konten zu erfolgen und müssen derart gekennzeichnet werden, dass der Zahler eindeutig erkennbar und der zu bezahlenden Dienstleistung eindeutig zuordenbar ist. Leasing24Direkt ist nicht verpflichtet Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks. Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht und der daraus folgenden Mahnungen werden diese jeweils mit 10 €uro berechnet.
11. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
12. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren nach Überleitung in das streitige Verfahren, ist der Sitz von Leasing24Direkt.
Hier können Sie die Vertragsbedingungen der Leasinggesellschaft ansehen, bei welcher wir zunächst Ihre Leasinganfrage ohne Schufaeintrag/Auskunft zuerst einreichen werden. Sollten wir von dieser Leasinggesellschaft keine rechtsverbindliche Leasingzusage für Sie erhalten, wohl aber von einer anderen Leasinggesellschaft, dann werden wir Ihnen die Vertragsbedingungen dieser Leasinggesellschaft zusammen mit deren Leasingzusage übersenden.
13. Die Inhalte dieser Webseite sind sorgfältig und nach bestem Wissen recherchiert worden. Dennoch haftet Leasing24Direkt nicht für Irrtümer, mit denen die Ausführungen behaftet sein könnten.
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